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Internationale Datenbank - Erneuerbares Energien-Recht - Datenbank komplett

„Rechtsquellen für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien („RES LEGAL“)

www.res-legal.de bietet eine juristische Auswertung von Gesetzestexten, die im Original und in englischer Übersetzung vorliegen. Hier finden Sie eine Sammlung und Erläuterung der zentralen Rechtsquellen zur Förderung und zum Netzzugang von Strom aus Erneuerbaren Energien in 27 EU-Mitgliedsstaaten. Dabei werden die Regelungen für Biomasse, Geothermie, Solar, Wind oder Wasserkraft im Detail aufgeführt.
Seit ihrem Start vor rund einem Jahr haben bereits über 80.000 Besucher die Datenbank genutzt. Die Daten sind nach Informationen zur Förderung, zum Netzzugang sowie zu den Gesetzestexten gegliedert. RES LEGAL richtet sich an interessierte Entscheidungsträger in Politik, Verwaltungen, Verbänden, Unternehmen und Wissenschaft. Mit RES LEGAL können Sie die wesentlichen Inhalte der geltenden Regelungen recherchieren, analysieren und vergleichen.

Malta und Zypern haben vollständige neue Förderprogramme eingeführt und auch die Netzzugangsbedingungen in den Ländern Belgien, Irland, Malta, Zypern und dem Vereinigten Königreich wurden In der RES LEGAL Datenbank aktualisiert. Die meist aufgerufenen Länder sind Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Tschechische Republik. Mit der Aufnahme der Profile von Rumänien und Bulgarien wurde das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) initiierte und beauftragte Projekt vervollständigt.
Erneuerbares Energien-Recht - Internationale Datenbank - RES LEGAL wird regelmäßig aktualisiert.  Eine Liste mit den Kontaktdaten von nationalen Experten rundet das Angebot ab. Die Nutzung dieses Internetangebots ist kostenfrei, ein Suchassistent unterstützt den Benutzer bei der Recherche. Weitere Informationen siehe www.res-legal.de

Sonnige Aussichten auf Rendite

Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,

Italien könnte kurz vor der Bekanntgabe seiner angepassten Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2011 stehen. Das geht aus gut unterrichteten Kreisen in Italien hervor. Schon am kommenden Dienstag, den 29. März, setzen sich Vertreter der Regierung, bestehend aus dem Minister der wirtschaftlichen Entwicklung Paolo Romani, dem Minister für Landwirtschaft Giancarlo Galan und der Ministerin für Umwelt Stefania Prestigiacomo, mit den wichtigsten Vorständen der Solarindustrie zusammen. Das Treffen steht dabei unter dem Einfluss des erst vergangenen Mittwoch durch die italienische Abgeordnetenkammer gefassten Entschlusses, die bisher geplanten Kürzungen des Conto Energia III nicht wie ursprünglich angedacht durchzusetzen, sondern im Sinne eines weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien deutlich abzumildern. Der die verschiedenen Anträge einzelner Parteien zusammenfassende Entscheid wurde am Mittwochabend von der parlamentarischen Mehrheit sowie der Opposition gemeinsam getragen, berichtete das Branchenmagazin Photon in seiner täglichen erscheinenden Online-Publikation von Donnerstag, 17. März 2011.

Aktuell werden zwei mögliche Szenarien der neuen Einspeisevergütung von Experten als wahrscheinlich erachtet: Zum einen steht eine Reduzierung des aktuellen Conto Energia III um wenige Prozentpunkte bis zum Jahresende zur Debatte. Die andere Variante sieht eine progressive Absenkung der aktuellen Tarife von Monat zu Monat vor, beginnend bei einem Prozent im Juli 2011. Besonders positiv für Investoren: Das duale System des Conto Energia III, den erzeugten Strom zusätzlich zu der über 20 Jahre staatlich garantierten Vergütung an der Strombörse verkaufen zu können, soll dabei unangetastet bleiben.  Damit bleibt die inflationsangepasste Komponente voll erhalten.

Ihr FDS Finance Team

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