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FDS Startseite - Wir heißen Sie herzlich Willkommen Rückdeckung bAV
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Rückdeckung von  Pensionszusagen bAV - In der Praxis wird die Pensionszusage häufig als Hindernis im Falle eines Unternehmensverkaufes angesehen.

Interessiert es Sie, wie Sie aus einem Gesamtaufwand von ca. EUR 400 ein Vermögen von ca. EUR 56.000 aufbauen können? Und zwar nach Steuern, bei einer unterstellten Rendite von ca. 5 % p. a. und einer Laufzeit von 23 Jahren?
Ob das seriös ist? Auf jeden Fall, denn Sie können ab sofort von den Vorteilen des erweiterten bAV-Konzeptes profitieren. Neu ist, dass die Umwandlung laufender Gehaltsbestandteile oder einmaliger Tantiemezahlungen nun auch über sachwertorientierte Kapitalanlagen erfolgen kann.
Erfahren Sie alles über die liquiditätsschonende und renditestarke Pensionszusage mit Sachwerten!


Im letzten Interview stellten Thomas Carstensen und Andreas Döring den bAV-Service der MPC Capital vor. Diesmal beschreibt Thomas Carstensen im Interview die innovative Rückdeckung von Pensionszusagen an einem Beispiel aus der Praxis.

Eine GmbH hatte 1996 dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension über damals 10.000 DM, heute rund 5.000 € monatlich zugesagt. Zur Ausfinanzierung dieser Zusage wurde 1996 eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, deren Ablaufleistung inklusive Überschussbeteiligung dem damaligen Heubeck-Richtwert von etwa 700 TEUR entsprechen sollte.

Thomas Carstensen, bAV-Spezialist von MPC Capital, im Gespräch mit dem wmd-brokerchannel

In der Praxis wird die Pensionszusage häufig als Hindernis im Falle eines Unternehmensverkaufes angesehen. Dabei ist es nicht die Pensionszusage, die das Problem darstellt, sondern die mangelhafte Rückdeckung. Allzu häufig wird versucht, "den Bock zum Gärtner zu machen" und die Pensionszusage auszulagern, indem man diese auf einen Pensionsfonds oder Unterstützungskasse überträgt. Ein Ansatz, der für Versorgungswerke zu Gunsten von Belegschaften sinnvoll sein kann, aber eher ungeeignet ist für Einzelzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und Führungskräfte.

Man kann seine Pensionszusage liquiditätsschonend weiterführen und gleichzeitig sein operatives Unternehmen verkaufen. Im Ergebnis gibt es drei Gewinner:

1.
Der Kunde. Er kann die Substanz seiner aufgebauten Rückdeckung auch für seine Erben sichern und gleichzeitig von den geringsten Aufwendungen und höchsten Steuereffekten im Vergleich profitieren.
2.
Der Steuerberater. Er behält seinen Mandanten, generiert weitere Honorare und profiliert sich im Wettbewerb als innovativer Problemlöser.
3.
Als kompetenter Ansprechpartner/Berater bieten wir unseren Kunden und / oder Steuerberater innovative Lösungsansätze.

Verkauf operativer Unternehmensteile durch Abspaltung oder Ausgliederung auf Schwester- oder Tochtergesellschaft

Eine weitsichtige Unternehmensaufstellung machen die Abspaltung / Ausgliederung von werthaltigen Vermögenswerten möglich, ohne mögliche stille Reserven steuerpflichtig zu heben. Zum Zeitpunkt des Unternehmensverkaufes werden diese Vermögenswerte, welche sich dann in einer operativ tätigen Schwester- oder Tochtergesellschaft befinden, verkauft. Zurück bleibt nur die Muttergesellschaft mit der Pensionszusage und dem dazugehörigen Rückdeckungsvermögen.

Auslagerung oder innovative Ausfinanzierung?

Erfahren Sie mehr über diesen neuen, bisher völlig übersehenen Lösungsansatz für Pensionszusagen von Gesellschaftern-Geschäftsführern.

Lösungsansätze zur Pensionszuage bei Unternehmensverkauf


Diese Übersicht dient ausschließlich der Information. Da Änderungen der Rechtslage, andere Rechtsansichten und Fehler der Autoren trotz größtmöglicher Sorgfalt niemals ganz ausgeschlossen sein können, erhebt diese Übersicht keinen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Sie ersetzt auch nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater. Eine Haftung für den Inhalt dieser Übersicht wird daher nicht übernommen.

Sollten Sie eine postalische Zusendung von Informationsmaterial wünschen, nutzen Sie bitte das nachstehende Formular FDS Kontakt.
Darüber hinaus benennen wir Ihnen bei Interesse ebenso gern einen Berater, der Sie bei der Entscheidung über eine Rückdeckung von Pensionszusagen bAV, direkt in Ihrer Nähe begleitet.

FDS Finance freut sich über Ihr Interesse!

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